normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hinweise für die Eltern der 6. Klasse

 Wichtige Informationen für Schüler und Eltern!

 

Kontakt:

Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe"

Seestraße 2

17268 Templin

Tel.: 03987 6282

Fax: 03987 200846

E-Mail:

Homepage:  www.goetheschule-templin.de

 

Schulleitung:

Herr Zart, Schulleiter

Frau Feller, stellv. Schulleiterin

 

Schulträger:

Stadtverwaltung Templin

Prenzlauer Allee 7

17268 Templin

Ansprechpartner: Frau Daun 

Tel.: 03987 2030149

 

 

Klasse:6a6b
Klassenleiter:Frau EisentrautFrau Schwengbeck

 

Sekretariat:

Frau Wagner

07:00 - 13:00 Uhr

 

Hausmeister:

Herr Schaer

 

Hortleitung:

Herr Wenzel

Tel.: 03987 200845

06:00 - 17:00 Uhr

 

Förderverein:

"Freunde der Goetheschule"

Ansprechpartner: Frau Fürstmann

 

Unterrichtszeiten: 
1. Stunde07:25 Uhr - 08:10 Uhr
2. Stunde08:25 Uhr - 09:10 Uhr
3. Stunde09:30 Uhr - 10:15 Uhr
4. Stunde10:25 Uhr - 11:10 Uhr
5. Stunde11:30 Uhr - 12:15 Uhr
6. Stunde12:20 Uhr - 13:05 Uhr
7. Stunde13:30 Uhr - 14:15 Uhr

              

 

Hausordnung:siehe Anlage 1
Hinweise zum Schulbetrieb:siehe Anlage 2

 

 

Anlage 1 - Klasse 6

 

Hausordnung der Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe" Templin

  

I. Regeln unseres Zusammenlebens in der Schule

  1. Wir kommen gern in die Goetheschule, weil wir uns hier wohlfühlen.

  2. Alle sind gleichberechtigt, egal welcher Nation, Religion oder Hautfarbe, Mädchen oder Junge, Stadt- oder Landkind, stark oder schwach, Lehrer, Schüler oder Mitarbeiter.

  3. Wir reden miteinander und hören uns zu.

  4. Körperliche und seelische Gewalt tolerieren wir nicht.

  5. Wir achten das Eigentum der Schule und unserer Mitschüler.

  6. Wir sprechen Probleme offen an und helfen einander.

  7. Unsere Umwelt achten und schützen wir. Wir sorgen dafür, dass es überall ordentlich und sauber ist. (Schulhaus, Schulgelände, Toiletten)

 

II. Organisatorisches

  1. Unterrichtsbeginn ist 7:25 Uhr - Einlass: 7:10 Uhr

  2. Nach der 1. Stunde ist Frühstückspause im Raum. Nach der 2. und 4. Stunde sind Hofpausen. 

  3. Jeder ist für sein Eigentum und die Schulsachen selbst verantwortlich.

  4. Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die auswärtigen Schüler müssen sich bis zur Busabfahrt auf dem Pausenhof aufhalten. Sie halten sich an die Regeln der Hausordnung.

  5. Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet.

  6. Die Schüler halten sich an die Belehrungen, die in regelmäßigen Abständen im Unterricht erfolgen.

  7. Die Benutzung von elektronischen Geräten (Handy, MP 3- Player, Smartwatch, ...) ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

 

 

Anlage 2 - Klasse 6

 

Hinweise zum Schulbetrieb

 

Thema: Hausaufgaben

Das Kind sollte die Aufgaben möglichst ohne Hilfe anfertigen.

Der Hausaufgabenzeitraum sollte 60 min pro Unterrichtstag nicht überschreiten.

Die Hausaufgaben sollten nach Möglichkeit nicht erst am Abend und nicht bei lauten Geräuschquellen angefertigt werden. Das Kind sollte einen eigenen Arbeitsplatz haben, wo es nicht abgelenkt wird.

 

Thema: Entschuldigung bei Krankheit

Ab 7 Uhr ist das Telefon im Sekretariat besetzt. Man kann auch ein Nachbarkind informieren oder diesem Kind einen Zettel mitgeben. Jedenfalls sollte die Schule informiert werden, wenn ein Kind nicht zur Schule kommt. Sie haben die Verpflichtung, spätestens am zweiten Fehltag die Schule zu benachrichtigen. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit.

Nach dem Infektionsseuchengesetz sind Sie zudem verpflichtet, die Schule unmittelbar nach einem Hinweis auf ansteckende Krankheiten über die Art der Erkrankung zu informieren. Kommt ein Kind nach Genesung in die Schule müssen wir auf ein Attest eines Arztes bestehen (Läuse, Masern, Windpocken etc.).

 

Thema: Beurlaubungen

Sie kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Die Beurlaubung ist möglich bis zu 3 Tagen/Jahr beim Klassenlehrer, darüber hinaus beim Schulleiter. Ich bitte Sie aber im Interesse des Lernfortschritts Ihres Kindes nur bei stichhaltigem Grund davon Gebrauch zu machen. Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.

 

Thema: Zeugnisse

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 erhalten Zeugnisse in Form von Noten. Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6 erfolgt die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Form von Noten zum Schuljahresende. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt auf der Grundlage der Notenstufen hervorragend ausgeprägt (1), deutlich ausgeprägt (2), teilweise ausgeprägt (3) und wenig ausgeprägt (4). 

 

Thema: Gutachten der Grundschule

Das Gutachten der Grundschule (Grundschulgutachten) wird in der Jahrgangsstufe 6 erteilt und enthält Angaben zur Person, zum Schulbesuch, zur schulischen Entwicklung, zu den fachübergreifenden und fachspezifischen Fähigkeiten und Leistungen sowie Aussagen zu Neigungen der Schülerin oder des Schülers und die Empfehlung für einen Bildungsgang in der Sekundarstufe I. Die Klassenkonferenz entscheidet über die inhaltlichen Aussagen des Grundschulgutachtens. Der Beschluss ist zu protokollieren. Das Grundschulgutachten ist von der Klassenlehrkraft und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu unterschreiben und den Eltern zuzuleiten.

 

Thema: weiterführenden Schulen

Im ersten Halbjahr der 6. Klasse wird eine Elternversammlung zur Thematik: Übergang Grundschule – weiterführende Schulen (Gymnasium, Oberschule) durchgeführt.

 

Thema: Fachunterricht

In der 6. Klasse werden folgende Fächer als Fachunterricht erteilt: Naturwissenschaft (Nawi), Gesellschaftswissenschaften (Gewi), Lebensgestaltung-Ethik-Religion (LER) und Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT).

 

Thema: Kunstunterricht

In der 1. Schulwoche sammelt die Klassenlehrerin für den Kunstunterricht 5€ pro Schüler ein, um für alle Schüler Zeichenmaterial zu kaufen.

Aktuelles
 
Kontakt
 

Schulleiter

Herr Zart

 

Seestr. 2
17268 Templin
Tel.: 03987 6282
Fax: 03987 200846