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Hinweise für die Eltern der 4.Klasse

Wichtige Informationen für Schüler und Eltern!

 

 

 

Kontakt:                     Grundschule "Johann Wolfgang von Goethe"

                                     Seestraße 2

                                    17268 Templin

                                    Tel.:            03987 6282

                                    Fax:            03987 200846

                           Handy:    01796078616

                                    e-mail:

 

Schulträger:              Stadtverwaltung Templin

                                    Prenzlauer Allee 7

                                    17268 Templin

                                Ansprechpartner: Frau Daun, Tel. 03987 2030155

 

Schulleitung:          

                            Herr Zart, Schulleiter

                          Frau Feller,  stellv. Schulleiterin

                                 

 

Klasse:                                 4a                                                  4b

 

Klassenleiter:               Herr Delan                       Frau Barth

 

Sekretariat:                Frau Bengs

                                      Mo – Fr             7 Uhr bis 13 Uhr

 

Hausmeister:            Herr Schaer

 

Hortleiter:                   Herr Wenzel, Tel. 200845

                                    06:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Förderverein:               „Freunde der Goetheschule“

                                        Ansprechpartner Frau Fürstmann

 

Unterrichtszeiten:          

1. Stunde           07:25 Uhr – 08:10 Uhr

2.Stunde                08:25 Uhr – 09:10  Uhr

3. Stunde               09:30 Uhr – 10:15 Uhr

4. Stunde              10:25 Uhr – 11:10 Uhr

5.Stunde               11:30 Uhr -   12:15 Uhr

6. Stunde             12:20 Uhr –  13:05 Uhr

 

 

 

 

Homepage:                         www.goetheschule-templin.de

 

Hausordnung:            siehe Anlage 1

 

weitere Hinweise zum Schulbetrieb: siehe Anlage 2 

 

 

 

 

Anlage 2 – Klasse 4

 

 

Thema: Hausaufgaben

Das Kind sollte die Aufgaben möglichst ohne Hilfe anfertigen.

Der Hausaufgabenzeitraum sollte 45 min je Unterrichtstag nicht überschreiten.

Die Hausaufgaben sollten nach Möglichkeit nicht erst am Abend und nicht bei lauten Geräuschquellen angefertigt werden. Das Kind sollte einen eigenen Arbeitsplatz haben, wo es nicht abgelenkt wird.

 

Thema: Entschuldigung bei Krankheit

Ab 7 Uhr ist das Telefon im Sekretariat besetzt. Man kann auch ein Nachbarkind informieren oder diesem Kind einen Zettel mitgeben. Jedenfalls sollte die Schule informiert werden, wenn ein Kind nicht zur Schule kommt. Sie haben die Verpflichtung, spätestens am zweiten Fehltag die Schule zu benachrichtigen. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit.

Nach dem Infektionsseuchengesetz sind Sie zudem verpflichtet, die Schule unmittelbar nach einem Hinweis auf ansteckende Krankheiten über die Art der Erkrankung zu informieren. Kommt ein Kind nach Genesung in die Schule müssen wir auf ein Attest eines Arztes bestehen (Läuse, Masern, Windpocken etc.).

 

Thema: Beurlaubungen

Sie kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Die Beurlaubung ist möglich bis zu 3 Tagen/Jahr beim Klassenlehrer, darüber hinaus beim Schulleiter. Ich bitte Sie aber im Interesse des Lernfortschritts Ihres Kindes nur bei stichhaltigem Grund davon Gebrauch zu machen. Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.

 

Thema: Zeugnisse

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Zeugnisse in Form von Noten.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6 erfolgt die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Form von Noten zum Schuljahresende. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt auf der Grundlage der Notenstufen hervorragend ausgeprägt (1), deutlich ausgeprägt (2), teilweise ausgeprägt (3) und wenig ausgeprägt (4).

 

Thema: „Empfehlung der Grundschule“

Auf Antrag der Eltern erstellt die Schule in der Jahrgangsstufe 4 eine Empfehlung. Die Empfehlung beschreibt insbesondere den von der Schülerin oder dem Schüler erreichten Stand der Leistungen, die Fähigkeiten und Neigungen sowie besondere Begabungen.

Die Eignung für den Besuch einer Leistungs- und Begabungsklasse liegt vor, wenn auf Grund der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen (allgemeine Eignung) und der vorhandenen Begabungen (besondere Eignung) zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Rahmen der besonderen Anforderungen und Förderungen in einer Leistungs- und Begabungsklasse erfolgreich abschließt. Die Klassenkonferenz beschließt über den Inhalt der Empfehlung der Grundschule.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 – Klasse 4

 

 

 

Hausordnung der Grundschule "Johann Wilfgang von Goethe" Templin

 

 

I. Regeln unseres Zusammenlebens in der Schule

 

1. Wir kommen gern in die Goetheschule, weil wir uns hier wohlfühlen.

 

2. Alle sind gleichberechtigt, egal welcher Nation, Religion oder Hautfarbe, Mädchen oder Junge, Stadt- oder Landkind, stark oder schwach, Lehrer, Schüler oder Mitarbeiter.

 

3. Wir reden miteinander und hören uns zu.

 

4. Körperliche und seelische Gewalt tolerieren wir nicht.

 

5. Wir achten das Eigentum der Schule und unserer Mitschüler.

 

6. Wir sprechen Probleme offen an und helfen einander.

 

7. Unsere Umwelt achten und schützen wir. Wir sorgen dafür, dass es überall ordentlich und sauber ist (Schulhaus, Schulgelände, Toiletten).

 

 

 

II. Organisatorisches

 

1. Unterrichtsbeginn ist 7:25 Uhr

 

    Einlass:  7:10  Uhr

 

2. Nach der 1. Stunde ist Frühstückspause im Raum. Nach der 2. und 4. Stunde sind Hofpausen. 

 

3. Jeder ist für sein Eigentum und die Schulsachen selbst verantwortlich.

 

4. Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die auswärtigen Schüler müssen sich bis zur Busabfahrt auf dem Pausenhof aufhalten. Sie halten sich an die Regeln der Hausordnung.

 

5. Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof nicht gestattet.

 

6. Die Schüler halten sich an die Belehrungen, die in regelmäßigen Abständen im Unterricht erfolgen.

 

7. Die Benutzung von elektronischen Geräten (Handy, MP 3- Player,Smartwatch...)ist auf

    dem gesamten Schulgelände untersagt.

Aktuelles
 
Kontakt
 

Schulleiterin

 

Seestr. 2
17268 Templin
(03987) 6282
(03987) 200846

Handy:01796078616